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BGH, 18.07.1984 - 2 StR 144/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Verletzung formellen und materiellen Rechts - Anforderungen an einen Hilfsbeweisantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 450
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83
Beweiserhebung für die Frage nach der Legung eines Brandes - Vernehmung eines im …
Auszug aus BGH, 18.07.1984 - 2 StR 144/84
In diesem Zusammenhang hat das Landgericht auf das Urteil des Senats vom 7. September 1983 - 2 StR 278/83 - verwiesen.
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 25 U 9/14
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Dabei begründet der Umstand, dass der Zeuge Q2 als Belastungszeuge im Strafprozess vernommen worden und seine Aussage Grundlage der getroffenen strafprozessualen Feststellungen geworden ist, keinen Ablehnungsgrund, insbesondere macht dies den Zeugen nicht zu einem völlig ungeeigneten Beweismittel i.S. des - im Zivilprozess entsprechend anzuwendenden - § 244 Abs. 3 S. 2, 4. Var. StPO (BGH StV 1984, 450).